Rechtsprechung
   OVG Berlin, 12.03.1992 - 5 B 68.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,16158
OVG Berlin, 12.03.1992 - 5 B 68.91 (https://dejure.org/1992,16158)
OVG Berlin, Entscheidung vom 12.03.1992 - 5 B 68.91 (https://dejure.org/1992,16158)
OVG Berlin, Entscheidung vom 12. März 1992 - 5 B 68.91 (https://dejure.org/1992,16158)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,16158) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verstoß gegen höherrangiges Recht; Gebührenbescheid; Rechtmäßigkeit; Leerfahrt eines Abschleppfahrzeugs

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2014 - 1 B 24.13

    Umsetzung eines Kraftfahrzeugs; mobile Haltverbotsschilder; Gebührenerhebung;

    Insbesondere das Oberverwaltungsgericht Berlin hat sich mehrmals zu den Gebührenbestimmungen geäußert, ohne Bedenken, wie sie jetzt von der 14. Kammer des Verwaltungsgerichts aufgeworfen werden, geltend gemacht oder gar geteilt zu haben (s. Urteil des 1. Senats vom 10. März 1982 - OVG 1 B 69.80 -, OVGE 16, 70; Urteil vom 12. März 1992 - OVG 5 B 68.91 -, OVGE 20, 22).

    Dies hat auch das Oberverwaltungsgericht Berlin in Bezug auf die hier interessierende Gebührenstelle bereits ausdrücklich hervorgehoben (Urteil vom 12. März 1992 - OVG 5 B 68.91 -, OVGE 20, 22, 32).

    Dem Gesetz- und Verordnungsgeber steht dabei ein weiter Gestaltungsspielraum zu (s. im Allgemeinen schon oben BVerfG, Beschl. v. 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 -, BVerfGE 50, 217, 226 f.; Beschl. v. 10. März 1998 - 1 BvR 178/97 -, BVerfGE 97, 332, 345; im Besonderen - zu den Tarifstellen der PolBenGebO - schon OVG Berlin, Urteil vom 12. März 1992 - OVG 5 B 68.91 -, OVGE 20, 22, 23; zur Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung Urteil des Senats vom 10. Februar 2011 - OVG 1 B 72.09 -, Juris, Rdn. 19).

    Er darf insbesondere, da Gebühren in der Regel in Massenverfahren erhoben werden, bei denen nicht jede einzelne Gebühr nach Kosten, Wert und Vorteil einer real erbrachten Leistung genau berechnet werden kann, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, die verlässlich und effizient vollzogen werden können (vgl. BVerfG, a. a. O., 1, ; zur Pauschalisierungsbefugnis im Rahmen der PolBenGebO insb. OVG Berlin, Urteil vom 12. März 1992 - OVG 5 B 68.91 -, OVGE 20, 22, 23).

    Die durch die - auch nur bei Berliner Kennzeichen veranlasste - Halteranfrage entstandenen Kosten dürften im Übrigen minimal sein; der Verordnungsgeber durfte deswegen im Hinblick auf die ihm zustehende Pauschalierungsbefugnis davon absehen, noch weitere, jede Halteranfrage im Einzelnen berücksichtigende Differenzierung in der Gebührenerhebung vorzunehmen (s. entsprechend OVG Berlin, Urteil vom 12. März 1992 - OVG 5 B 68.91 -, OVGE 20, 22, für die Nichtberücksichtigung bestimmter Modalitäten bei der sog. Leerfahrt).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2014 - 1 B 25.13

    Umsetzung eines Kraftfahrzeugs; mobile Haltverbotsschilder; Gebührenerhebung;

    Insbesondere das Oberverwaltungsgericht Berlin hat sich mehrmals zu den Gebührenbestimmungen geäußert, ohne Bedenken, wie sie jetzt von der 14. Kammer des Verwaltungsgerichts aufgeworfen werden, geltend gemacht oder gar geteilt zu haben (s. Urteil des 1. Senats vom 10. März 1982 - OVG 1 B 69.80 -, OVGE 16, 70; Urteil vom 12. März 1992 - OVG 5 B 68.91 -, OVGE 20, 22).

    Dies hat auch das Oberverwaltungsgericht Berlin in Bezug auf die hier interessierende Gebührenstelle bereits ausdrücklich hervorgehoben (Urteil vom 12. März 1992 - OVG 5 B 68.91 -, OVGE 20, 22, 32).

    Dem Gesetz- und Verordnungsgeber steht dabei ein weiter Gestaltungsspielraum zu (s. im Allgemeinen schon oben BVerfG, Beschl. v. 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 -, BVerfGE 50, 217, 226 f.; Beschl. v. 10. März 1998 - 1 BvR 178/97 -, BVerfGE 97, 332, 345; im Besonderen - zu den Tarifstellen der PolBenGebO - schon OVG Berlin, Urteil vom 12. März 1992 - OVG 5 B 68.91 -, OVGE 20, 22, 23; zur Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung Urteil des Senats vom 10. Februar 2011 - OVG 1 B 72.09 -, Juris, Rdn. 19).

    Er darf insbesondere, da Gebühren in der Regel in Massenverfahren erhoben werden, bei denen nicht jede einzelne Gebühr nach Kosten, Wert und Vorteil einer real erbrachten Leistung genau berechnet werden kann, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, die verlässlich und effizient vollzogen werden können (vgl. BVerfG, a. a. O., 1, ; zur Pauschalisierungsbefugnis im Rahmen der PolBenGebO insb. OVG Berlin, Urteil vom 12. März 1992 - OVG 5 B 68.91 -, OVGE 20, 22, 23).

    Die durch die - auch nur bei Berliner Kennzeichen veranlasste - Halteranfrage entstandenen Kosten dürften im Übrigen minimal sein; der Verordnungsgeber durfte deswegen im Hinblick auf die ihm zustehende Pauschalierungsbefugnis davon absehen, noch weitere, jede Halteranfrage im Einzelnen berücksichtigende Differenzierung in der Gebührenerhebung vorzunehmen (s. entsprechend OVG Berlin, Urteil vom 12. März 1992 - OVG 5 B 68.91 -, OVGE 20, 22, für die Nichtberücksichtigung bestimmter Modalitäten bei der sog. Leerfahrt).

  • VG Berlin, 23.01.2008 - 33 A 130.07

    Abschleppen eines verkehrswidrig geparkten Fahrzeugs

    17 Nach der insoweit rechtlich nicht zu beanstandenden Definition im Gebührenverzeichnis zu § 1 PolBenGebO (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 12. März 19992 - OVG 5 B 68.91 -) genügt es für das Vorliegen einer Leerfahrt, dass der Abschleppauftrag bereits erteilt worden ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht